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967 Oktober 19. (al. 29). Rom.

Kaiser Otto I. bestimmt die Grenzen des Bisthums Meissen, welches auch das Land zwischen Oder und Elbe umfassen sollte.

Zuletzt gedr. Cod. dipl. Sax. reg. II. 1. 4. u. auch im C. D. Lus. sup. I. 3, wo zugleich pag. l die frühere unechte Urk. des Kaisers ist. Vgl. Worbs Invent. pag. 8. Aber auch diese Urkunde ist sehr verdächtig. Sie passt nur in dieses Jahr, obgleich sie die Jahreszahl 968 hat. Vgl. Grosfeld de Archiepiscopatus Magd, originibus p. 40. W. Giesebr. l, 835 nimmt wohl mit Recht an, dass die Urkunde Ottos III. vom 6. Dec. 995 den Fälschungen zu Grunde liegt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.